Soziotherapie
Soziotherapie gemäß § 37a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die psychisch schwer erkrankte Menschen unterstützt, sich in ihrem Alltag zurechtzufinden und ihre sozialen Fähigkeiten zu stärken. Diese Therapieform richtet sich insbesondere an Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, die oft Schwierigkeiten haben, Termine wahrzunehmen, sich regelmäßig zu versorgen oder die Anforderungen des täglichen Lebens zu bewältigen.
Finanzierung und Genehmigung
Die Kosten für Soziotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist jedoch eine Verordnung von Fachärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Hausärzt*innen, die durch eine psychiatrische Diagnostik begründet wird. Die Krankenkasse prüft anschließend die Bewilligung der Therapie. Gerne beantworte ich Ihnen Fragen zur Indikation für Soziotherapie und zum Vorgehen der Verordnung. Wenn die Voraussetzung für eine Bewilligung erfüllt sind, erstelle ich mit Ihnen gemeinsam einen Betreuungsplan, der Therapieziele und Maßnahmen festlegt.